Mit der Genehmigung zur Auswanderung konnte der Auswanderungswillige sein Bürgerrecht in Württemberg aufgeben und das Land verlassen. Selbstverständlich gab es auch Fälle, in denen Menschen ohne Genehmigung auswanderten. Diese Personen sind in den „Staats- und Regierungsblättern“ nicht erfasst. - (Quelle: Archiv des Hauses Württemberg im Schloss Altshausen)
altes württembergisches Wappen über dem Eingang von Schloss Altshausen
In den Jahren 1816 und 1817 erlebte das Königreich Württemberg die erste große Auswanderungswelle des 18. Jahrhunderts. Tausende von Menschen verließen die Heimat, um in fremden Ländern ihr Auskommen zu suchen. Ganz Mitteleuropa erlebte in diesen Jahren eine schwere Wirtschaftskrise, ausgelöst durch Missernten und Fehlherbste als Folge überaus regenreicher Jahre.
Die Namen der württembergischen Auswanderer aus den Jahren 1816 bis 1820, die in den Staats- und Regierungsblättern veröffentlicht wurden, hat das Archiv Altshausen auf der Webseite veröffenlicht: Archiv Altshausen.
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