"Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft." - Wilhelm von Humboldt

Sonntag, 19. Mai 2013

Hankertsmühle - Leonhard Klenk

Von der Hankertsmühle gibt es nur noch wenige Reste, darunter der einstige Torbogen, in den das Zunftzeichen der Müller eingeschlagen ist. Außerdem steht dort noch eine der Sandsteinsäulen, die einst einen Teil des Wohnhauses stützten. An der Mühle mündet das Kümmelsbächle, der einstige Mühlbach, in die Rot.

Diese geheimnisvollen Ruinen im Rottal zwischen Wielandsweiler und der Rösersmühle haben eine bewegte Geschichte. Schon 1371 wurde dieses Anwesen als eine der größten und bedeutendsten Anlagen im Schwäbischen Wald als Hainkardtsmühle erwähnt. Zu dieser Mühle gehörte ein geschlossenes Hofgut, das meist aus Wald bestand. Die wirtschaftliche Stütze war wohl immer der Mühlenbetrieb. 
Anno 1516 ist mein 12-facher Urgroßvater, Leonhard Klenk, in der Hankertsmühle geboren.
Georg Klenk (*1546), mein 11-facher Urgroßvater und Anna Klenk, meine 10-fache Urgroßmutter (*1592), entdeckten ebenfalls in der Hankertsmühle das Licht der Welt. Anna verheiratete sich nach Mainhardt. Wie viele Generationen der Familie Klenk auf der Hankertsmühle lebten, ist nicht überliefert.
Bis 1896 wurde das meiste Land an den Staat verkauft. Die Gebäude der Hankertsmühle bestanden aus Mahlmühle, Sägemühle, Wohngebäude, Scheuer, Kellerhaus und einem Wasch- und Backhaus. Die Einnahmen aus dem Mühlenbetrieb und der kleinen Landwirtschaft müssen Anfang des 20. Jahrhunderts immer weniger geworden sein, so dass die Kinder des Müllers nacheinander nach Amerika ausgewandert sind. 

Nachdem 1908 die Frau des Müllers von einem Treibriemen erfasst worden war und tödlich verunglückte, verkaufte der Müller Jakob Trinkle 1912 sein ganzes Gut an einen Holzhändler auf dem Plapphof bei Fichtenberg und den Rösslewirt in Grab und wanderte nach Amerika aus. Im Frühjahr 1913 wurde von den neuen Besitzern alles an den Staat verkauft. Die Gebäude wurden abgebrochen. Drei Steinsäulen und das Eingangstor zur Mühle mussten auf Anordnung der Forstverwaltung stehen gelassen werden. 

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