Die Stuttgarter Hofzeitung enthält nachstehenden alleruntertänigsten Bericht des Staats- und Polizeiministers an des Königs Majestät. Eure königliche Majestät haben mir, aus Veranlassung der in dem auf der Markung des Dorfes Murr für Allerhöchstdieselben zubereiteten Jagdstandes in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar d. J. vorgefundenen, einen Mordanschlag gegen Allerhöchstdero geheiligte Person vermuten lassenden Gegenstände den allerhöchsten Befehl zu erteilen geruht, eine sorgfältige Untersuchung einzuleiten, um diesen Vorfall und die bei demselben von den Tätern gehabte Absicht mit der größtmöglichsten Bestimmtheit zu erheben. Eure königliche Majestät geruhten dabei, mir zu äußern, wie Allerhöchstdieselben die Überzeugung hätten, dass keiner Ihrer Untertanen, welche stetshin und in allen Zeitverhältnissen eine treue Anhänglichkeit und unbegrenzte Verehrung für ihren Regenten beschäftigt hätten, fähig sei, sich an Allerhöchst dero geheiligten Person zu vergreifen, das Leben ihres Regenten in Gefahr zu setzen, und hierdurch sich eines so schweren Verbrechens schuldig zu machen, dass Eure Majestät vielmehr annehmen zu können glaubten, dass bei dem ganzen Vorgang eine gewinnsüchtige Absicht oder der Zweck zu Grunde liegen werde, durch die Anzeige einer Allerhöchstdenselben gedrohten großen Lebensgefahr sich ein besonderes Verdienst erwerben zu wollen. Eure k. M. befahlen mir bei der anzuordnenden Untersuchung diesen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge zu verlieren, sondern unausgesetzt zu verfolgen. Die von mir sofort eingeleitete und mit aller der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenen Umsicht geführte Untersuchung hat nun auch die Erhebung eines reinen Resultats herbeigeführt. Ich schätze mich glücklich, Eure. k. M. alleruntertänigst anzeigen zu können, dass das väterliche Vertrauen zu der Anhänglichkeit, Liebe und Treue Allerhöchstdero Untertanen Sie nicht getäuscht hat. Die durch die Untersuchung erhobenen sämtlichen Umstände und das unumwundene, offene und reumütige Geständnis der entdeckten Täter setzen es außer allem Zweifel, dass bei dem ganzen zur Anzeige gebrachten Vorgang im königlichen Jagdstand auch nicht die entfernteste Absicht vorlag , das einem jeden Württemberger so teure Leben Eurer k. M. in Gefahr setzen, oder sich an Allerhöchstdero geheiligten Person vergreifen zu wollten. Einzig die Absicht, durch eine so wichtige Anzeige, durch welche eine drohende Lebensgefahr von dem geliebten und verehrten Regenten abgewendet werden sollte, ein ausgezeichnetes Verdienst sich zu erwerben, und eine diesem angemessene Belohnung zu erhalten, leitete die Täter, und bestimmte sie, jene Vorrichtungen im königlichen Jagdstande zu machen. Johann Georg Briegel, Bürger und Bauer in Murr, der nämliche, welcher die erste Anzeige des Vorgangs dem Schultheißenamt in Murr erstattete, und seiner Schwester Sohn, Johann Georg Wahl, gleichfalls von Murr, sind die beiden Personen, welche, von Ruhm- und Gewinnsucht verleitet, den unglückseligen Gedanken fassten, die in dem königlichen Jagdstand entdeckten Vorrichtungen zu treffen. Ersterer verfiel auf dieses Mittel, sich einen Namen und Geld zu verschaffen, und wusste Letzteren, einen 21jährigen Menschen, zu bestimmen, ihm in Vollziehung seines Plans beizustehen. Einverstanden in der Art der Ausführung musste Wahl, auf Anleitung des Briegels, schon einige Wochen und Tage vorher das Pulver und die übrigen, eine Mordabsicht verraten sollenden Werkzeuge an verschiedenen Orten und unter erdichteten Vorgeben erkaufen, diese Sachen in seinem Hause verborgen halten, und dann am 7. Januar d.J. am Vorabend der bestimmten königlichen Jagd, solche sämtlich in dem königlichen Jagdstand hinterlegen, das bezeichnete, früher schon von Briegel aufgebogene Brett aufreißen, und die verabredeten Vorbereitungen so treffen, dass alles das Ansehen eines wirklich beabsichtigten Mordanschlags auf Eure. k. M. allerhöchstes Leben in einem solchen Grade erhielt, dass jeder, nur nicht das unbegrenzte Vertrauen Eurer k. M. in die Treue und Liebe Allerhöchstdero Untertanen, getäuscht werden musste. Briegel, um seinerseits ganz unbefangen erscheinen zu können, und jeden Verdacht zu beseitigen, entfernte sich an eben diesem Tage schon frühmorgens von seinem Wohnort und Hause. Er besorgte mehrere Geschäfte in verschiedenen benachbarten Orten, verweilte überall, um sich nötigenfalls über sein Tun und Lassen ausweisen zu können, trat aber dann am Abend seinen Rückweg nach Murr auf jener Straße an, welche nicht weit an dem königlichen Jagdstande vorbeiführt. Durch diese Vorkehrungen machte Briegel es unzweifelhaft, dass er den Vorfall im königlichen Jagdstande habe bemerken können, und setzte sich in den Fall behaupten zu können, dass er die vorgegangenen und von ihm dem Schultheißenamt in Murr angezeigten Unordnungen in demselben gesehen und vorgefunden habe, gab aber seiner Anzeige das Gepräge der redlichen Erfüllung der einem treuen Untertan aufliegenden Pflichten. So fest die Täter sich überzeugt hielten, dass ihr mit so vieler Vorsicht vorbereiteter und ausgeführter Plan sie vor jeder Entdeckung sicherstellen und ihnen die bezweckte Auszeichnung und Geldbelohnung zuführen werde, so konnten sie dennoch denselben dem Auge der Gerechtigkeit nicht entziehen. Überführt, gestanden sie ihre Verschuldungen. Aufrichtig und wahr erscheint aber durch alle vorliegende und über jeden Zweifel erhobene Umstände ihre Versicherung, dass nur Ehr- und Gewinnsucht sie geleitet, und dass sie nie, auch nur entfernt, die Absicht gehabt hätten, das Leben ihres Regenten und Landesvaters auf irgendeine Art gefährden zu wollen. Ich habe nicht gesäumt, die sämtlichen Untersuchungsakten, nebst einer das Ganze umfassenden ausführlichen Relation, der von Eurer k. M. niedergesetzten Staatsministerial-Kommission vorzulegen, damit diese die Sache der richterlichen Behörde zur rechtlichen Würdigung übergeben könne. - Ich ersterbe in tiefster Ehrfurcht, Eurer k. M. alleruntertänigst treugehorsamster Staats - und Polizeiminister, Graf v. Taube -
Nach einer Bekanntmachung der Polizeidirektion von Karlsruhe
ist der Johann Georg Briegel am 28. Februar abends um 9 Uhr zu Frauenzimmern,
königl. württembergischen Oberamts Brackenheim, verhaftet worden.
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