"Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft." - Wilhelm von Humboldt

Donnerstag, 8. März 2018

Oberstenfeld 1768 - Aufnahme in das Bürgerrecht

Mein 5-facher Urgroßvater Johann Jacob Kayser, geboren 1748 als Sohn des Handelsmannes und Lebküchners Johann Gottlieb Kayser aus Beilstein, verliebte sich in Rosina Magdalena Zagelmayer aus Oberstenfeld. Mit 20 Jahren zog es ihn bereits nach Oberstenfeld und die beiden beschlossen einen Hausstand zu gründen, doch so einfach war das damals nicht mit dem Zuzug in einen anderen Ort.


Oberstenfeld anno 1686 - Forstlagerbuch von Andreas Kieser


Der Vater musste helfen und vor dem 14-köpfigen "Ehrsamen Gericht" erscheinen. Im Bürgerannahmebuch von Oberstenfeld wurde vermerkt:
"Actum den 15. August 1768 coram pleno Judicio (öffentlich vor dem Gericht)
Herr Handelsmann Johann Gottlieb Kayser von Beilstein erscheint dato vor einem erbettenen Ehrsamen Gericht dahier und proponieret (bringt vor) in mehreren welcher Gestallten er mit Gott entschlossen seye, seinen Sohn Jacob Friderich, welcher der Handlung beflißen seye, in dem hiesigen Marktflecken zu etablieren. Zu dem Ende er bereits bey S. mo. pro venia aetatis (beim Herzog wegen des Alters) unterthänigst supplicando (ersuchend) eingekommen und gegen erlegter gewohnlicher Tax gebühr die gnädige Dispension (Erlaubnis) hierzu erhalten habe mit dem ferneren weiteren geziemenden ansinnen, ermelt (erwähnten) seinen Sohn in den hiesigen numerum civium genaigtist zu rezipieren (als Bürger anzunehmen).
Da nun hiesigen Orts bekannt, daß der junge Kayser keiner Leibes Servitut unterworffen und sonsten bey deß Herrn Kaysers gesuch kein Impedimentum legale (rechtliches Hindernis) obwaltet, übrigens der hiesige starcke Marcktflecken eines Kauff- und Handels-Manns ohnumgänglich benöthigte ist. So wurde in plena sessione judicialiter resolvieret (in der Sitzung beschlossen) daß der Junge Jacob Friderich Kayser in Rücksicht seiner bißherig guten Conduite (Führung) und ohntadelhaften prädicats, auch in ansehung seines Herrn Vaters besitzenden feinen Vermögens gegen erlegung der sonst dahier gewohnlichen Burger Gelds gebühr mit 12 Gulden in das allhiesige Burger und Unterthanenrecht hiermit auf und angenommen seyn solle."

- dieser Text entspricht nicht der derzeit gültigen Rechtschreibung -

Es folgten 14 Unterschriften von Schultheiß, Gericht und Rat. Der Handelsmann Kodweiß, dessen Vater schon rund 30 Jahre vorher als Krämer von Marbach hierhergezogen war, fügt allerdings seinem Namen hinzu "mit Vorbehalt". Er befürchtete Konkurrenz.
Zwölf Gulden fürs Bürgerrecht, das ist nicht gerade wenig: der altgediente Schulmeister Halt hat - freilich neben seinen Naturalien und freier Wohnung - ein Monatsgehalt von 20 Gulden. Doch der Einstand wird bezahlt, die Jungen heiraten ein halbes Jahr später und werden von dem neuen Stiftsprediger Magister Bahnmayer getraut. Er wird später alle Kayser-Kinder taufen.

Es ist nicht üppig, was beide an Heiratsgut mitbringen, doch ist in der Beibringungs-Inventur beim Mann vermerkt: "Zur Einrichtung eines Ladens" und "an Kaufmanns Waaren empfing er von seinem HE. Vatter ..." Die Frau bringt einiges an Grundstücken mit und "1/3 an 4/5 und 3/5 an der Helftin von einem gewölbten Keller." - Nun stehen beide auf eigenen Beinen und müssen sich umtun. 

(aus dem Buch: Oberstenfeld in Geschichte und Geschichten Band I)



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