"Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft." - Wilhelm von Humboldt

Donnerstag, 18. Juli 2013

Murr - Barben, Forellen & Flusskrebse

Die Beschreibung des Oberamts Marbach von 1866 gibt auch Auskunft über die Fischerei und die Fischrechte:

Die Fischerei ist nur in einzelnen Orten von einigem Belang und nimmt überdies immer mehr ab, wozu die starke Flößerei, Wasserwerke und Fabriken viel beitragen. Es werden im Neckar hauptsächlich Weißfische, Schuppfische, Barben, Aale, Hechte, seltener Karpfen und Forellen gefangen, während in den Seitenzuflüssen des Neckars und in den Bächen des Bezirks neben den Weißfischen und Barben ziemlich viele Forellen wie auch Krebse vorkommen. Die Fische werden in die benachbarten Städte, namentlich nach Ludwigsburg zum Verkauf gebracht, was für einzelne Orte eine kleine Einnahmsquelle bildet. Am ausgedehntesten wird die Fischerei in Marbach, Mundelsheim, Murr und Schmidhausen getrieben. Das Fischrecht hat meist der Staat, der es verpachtet, theils gehört es den Gemeinden, theils Privaten; in Großbottwar und Oberstenfeld ist die Fischerei freigegeben, in Kleinaspach hat es der jeweilige Schultheiß und in Murr dürfen sämtliche Ortsbürger jeden Freitag fischen; in der übrigen Zeit gehört das Fischrecht theils der Gemeinde, theils dem jeweiligen Besitzer einer gewissen Wiese.



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