Vor dem Laichinger Dorfgericht fand 1670 ein Prozess gegen meinen 9-fachen Urgroßvater Johann Georg Laitenberger (1647 Laichingen - 1705 Metterzimmern), den späteren Herrschaftlichen Schlossguts-Bestandsmeier auf Schloss Liebenstein, wegen "Fensterlns" statt.
Die Gegenpartei forderte eine saftige finanzielle Wiedergutmachung. Man vermutete trotz der üblichen schwäbischen Geheimhaltung bei der Familie Geld. Johann Georg, der vor dem Gericht in Begleitung seines allseits geschätzten Vaters erschien, gab die ihm vorgeworfene Tat zu, zeigte die erwartete Reue und konnte durch sein bescheidenes Auftreten in der Verhandlung und die diskret bleibende Andeutung, dass das "leichtfertige Zusammenschlupfen" nicht ganz gegen den Willen der "Betroffenen" erfolgte, das Gericht milde stimmen.
Die Gegenpartei musste sich schließlich statt der geforderten 50 mit 6 Talern Wiedergutmachung begnügen.
Nach dem Protokoll der Verhandlung war Johann Georg am 7. Oktober 1670 in Laichingen nachts zwischen zwei und drei Uhr in das Schlafzimmer einer gewissen Anna eingestiegen. Die Verhandlung nimmt zum Teil kömödienhafte Züge an. Ein halbes Jahr später heiratet Johann Georg in Suppingen eine andere Anna.
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