"Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft." - Wilhelm von Humboldt

Samstag, 24. Oktober 2015

Schultheiß in Steinheim

An der Spitze einer Gemeinde stand der Schultheiß. Seine Wahl erfolgte seit dem Mittelalter durch die Gemeinde. Der Schultheiß versah sein Amt unentgeltlich, erhielt aber sogenannte "Amts-Akzidentien", die aus Naturalien bestanden, aber auch eine gewisse Steuerfreiheit beinhalteten.
Die Schultheißen kamen meist aus wohlhabenden und bekannten Steinheimer Familien. Drei meiner Vorfahren übten dieses Amt aus:

Hans Trautwein wird in den Jahren 1600, 1603, 1610, 1614 und 1626 bis zu seiner Ermordung 1634 als Schultheiß genannt.
Andreas Zäh war von 1659 bis 1681 in diesem Amt tätig.


Christoph Heintzelmann ließ während seiner Amtszeit (1681-1688) das 1634 abgebrannte Rathaus am Marktplatz wieder aufbauen.

 
 
Das gesamte tägliche Leben wurde von der Gemeindeverwaltung überwacht und geregelt. Neben dem Schultheißen standen Gerichts- und Ratsverwandte, sie zählten zu den wichtigsten Honoratioren der Gemeinde. 1774 gehörten zwei Metzger, ein Kaufmann, der Adler- und der Lammwirt, sowie der Amtsbürgermeister diesem Gremium an. Er war ein Gemeindebediensteter , der eine feste Besoldung in Höhe von jährlich 15 Gulden erhielt. Außerordentliche Einkünfte hatte er aus der Verrichtung dienstlicher Aufgaben wie etwa die Überwachung der Felder und Weinberge, die Ausgabe von Holz an die Gemeindemitglieder. Im 18. Jahrhundert kamen hinzu: der Unterbürgermeister, der Gerichtsschreiber, der Heiligenpfleger (der u.a. für die Verteilung der Almosen zuständig war), der Vorratspfleger, der Mühlmeister, der Brotwäger, der Fleischschätzer, der Umgelder (der von allen in Steinheim ausgeschenkten Getränke fällige Abgaben einzog), der Unterkäufer (eine Art Makler), der Eicher (für das Eichen der Wein- und Bierfässer zuständig), der Untergänger (für das Verlegen der Zeugen unter die Grenzsteine und für Grenzstreitigkeiten zuständig), der Salz- und Pferchmeister, der Bau- und Feuerschauer, der Hochzeitsschauer, der Brunnenmeister, der Marktstandgeldeinzieher, der Feuerspritzeninspektor, der Heu- und Holzmesser, der Feld- und Waldschütz, die Hebamme (1774 sogar drei), der Weinbergschütz, der Fleckenschäfer, der Büttel, der Vieh- und Schweinehirt, der Nachtwächter und der Totengräber.
 
 
Die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde wurde in Amts- und Gerichtsprotokollen festgehalten, die viele Bände füllen. 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen